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Es ist ganz einfach! Erstellen Sie einfach ein Kundenkonto bei Ellerhold. Mit unserem benutzerfreundlichen System können Sie in kürzester Zeit Ihre E-Labels erstellen und verwalten.
Innerhalb weniger Minuten haben Sie Ihr E-Label erstellt und können es direkt für die Verbraucher veröffentlichen. Probieren Sie es aus und erleben Sie die bequeme und schnelle Erstellung Ihrer E-Labels bei Ellerhold!
Kundenkonto anlegenSchon vor der Veröffentlichung Ihrer E-Labels für die Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, den QR-Code herunterzuladen.
Platzieren Sie diesen QR-Code direkt auf Ihrem Weinetikett und genießen Sie dadurch mehr Freiheit bei der Gestaltung. Sie müssen keine umständlichen Tabellen oder Zutatenlisten mehr verwenden!Scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Weinetikett ganz einfach mit Ihrem Smartphone. Dadurch werden Sie sofort zu Ihrem persönlichen E-Label weitergeleitet.
Die Nährwertdeklaration und Zutatenliste Ihres Weins werden dem Verbraucher modern, mobiloptimiert und benutzerfreundlich angezeigt. So erhält er genau die Informationen, die er wissen möchte und Sie erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben.Bei der Erstellung Ihres E-Labels haben Sie die Möglichkeit, zwischen einem Standardbild oder einer Farbe zu wählen. Dadurch können Sie das Erscheinungsbild Ihres E-Labels ganz nach Ihren Vorlieben gestalten.
Dem Verbraucher werden auf dem E-Label sowohl der Name des Weines als auch der Hersteller des Weines angezeigt.
Alle wichtigen allgemeinen Informationen zu Ihrem Wein, wie z. B. Rebsorte, Jahrgang oder Menge, werden dargestellt.
Gemäß EU-Verordnung werden alle bei der Herstellung verwendeten Zutaten und Zusatzstoffe aufgelistet. Diese werden grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben. Zutaten mit einem Gesamtanteil von weniger als 2 % am Gesamtprodukt werden in beliebter Reihenfolge am Ende aufgelistet.
Entsprechend der EU-Verordnung werden Nährwerte in Tabellenform angegeben. Die Nährwertdeklaration muss Angaben (je 100 ml) über den Brennwert, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz enthalten. Falls ein Bestandteil in geringen Mengen vorhanden ist, kann eine verkürzte Darstellung verwendet werden.
Durch die Änderung der EU-Verordnung 2021/2117 gilt nun auch für Wein und Weinerzeugnisse die Pflicht zur Angabe von Nährwerten und Zutaten auf dem Produkt. Diese Änderung tritt am 8. Dezember 2023 in Kraft und gilt somit für sämtliche, nach dem 8. Dezember 2023 hergestellte (und gekennzeichnete) Weinerzeugnisse.
Auf dem E-Label muss eine Zutatenliste mit allen in der Herstellung verwendeten Bestandteilen einschließlich von Zusatzstoffen, aufgeführt sein. Auch Stoffe, die für önologische Zwecke wie Anreicherung und Süßung verwendet werden, wie Saccharose, konzentrierter Traubenmost und rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK), müssen in der Zutatenliste angegeben und in der Nährwerttabelle enthalten sein.
Zudem müssen die Nährwerte tabellarischer Form ausgewiesen werden. Die Nährwertdeklaration muss Informationen über den Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz enthalten. Falls bestimmte Nährstoffe aufgrund ihres geringen Gehalts im Produkt vernachlässigbar sind, können sie in einer verkürzten Darstellung am Ende der Tabelle aufgeführt werden. Die Angaben für Flüssigkeiten werden pro 100 ml angegeben, während andere Nährwerte in Gramm ausgewiesen werden.
Der QR-Code muss mindestens so groß sein, dass er technisch funktioniert. Unserer Erfahrung nach ist eine Größe von ca. 1,5 cm ideal. Leider gibt es derzeit keine Rechtssicherheit aufgrund fehlender Vorgaben in der Verordnung.
Die Angaben auf dem E-Label sind zu jederzeit änderbar. Auch wenn ein E-Label bereits veröffentlicht wurde, können Fehler noch korrigiert werden. Dies können Sie einfach über das Kundenkonto selbst erledigen, die Änderungen sind sofort für die Verbraucher sichtbar.
Ja, die Verordnung sieht vor, dass die Informationen auf allen Vertriebswegen zur Verfügung gestellt werden müssen. D. h. müssen auch in einem Onlineshop auf der Produktseite ebenfalls die Nährwerttabelle und Zutatenliste aufgeführt werden. Alternativ können Sie auch dort einen QR-Code oder einen Link zum E-Label hinzufügen.
Solange wie sie unseren Service nutzen, halten wir die E-Labels für Sie online. Kündigen Sie den Nutzungsvertrag, bleiben Ihre E-Labels bis zum Vergasende erhalten.
Die Verordnung der EU sieht vor, dass persönliche Daten nicht erhoben werden dürfen. Dies haben wir als Anbieter sicherzustellen.
Nährwertangaben und die Zutatenliste dürfen nicht zusammen mit anderen Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken angezeigt werden. Das Verzeichnis muss für sich alleinstehen, d. h. eine „neue neutrale Seite“ darstellen. Darunter fallen wohl beispielsweise Empfehlungen zu passenden Speisen, Aromabeschreibungen oder auch werbende Hinweise zum Weingut.
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